"maybrit illner" – Der Polit-Talk im ZDF vom 14. März 2024
Zu Gast am 14. März 2024
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Bundesminister für Arbeit und Soziales, Stellvertretender Parteivorsitzender
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Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen
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Präsidentin Sozialverband VdK
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Professorin für Volkswirtschaftslehre an der LMU München und "Wirtschaftsweise"
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Chefredakteur, Herausgeber und Geschäftsführer „Finanztip“
Sollen die Renten stabil bleiben, braucht es bald viel mehr Geld. Zahlen werden das vor allem die Jungen mit steigenden Beiträgen. Damit werden die Babyboomer bis 2039 wohl noch über die Runden kommen. Und dann? Dann soll als Trostpflaster das Generationenkapital wirken, und zwar so: Ab jetzt werden jedes Jahr 10 Milliarden Staatsgeld an die Finanzmärkte fließen, bis es 200 sind. Zinsen und Gewinne sollen dann die Beiträge "dämpfen". Die Milliarden für diesen Plan wird der Staat als Kredite aufnehmen - trotz Schuldenbremse.
Ist das eine rettende Idee für die Rente der Zukunft? Wird es überhaupt gehen, ohne dass das Rentenniveau sinkt und die Menschen länger arbeiten? Wem ist in Anbetracht der Lage was noch zuzumuten?
Bei Maybrit Illner diskutieren Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Franziska Brandmann (FDP), die "Wirtschaftsweise" Monika Schnitzer, VdK-Präsidentin Verena Bentele sowie der Finanzexperte und Journalist Hermann-Josef Tenhagen.
"maybrit illner" mit dem Thema "Das Rentenpaket der Ampel - alles für die Alten?" am Donnerstag, 14. März 2024, um 22:15 Uhr im ZDF.
Fakten-Box | 14. März 2024
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Die Bundesregierung möchte das Rentenniveau stabilisieren und den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge abbremsen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) präsentierten dazu in der vergangenen Woche das Rentenpaket II. Mit dem Reformpaket soll das Rentenniveau von 48 Prozent auch für die Zukunft garantiert werden. „Es wird keine Rentenkürzungen und keine Erhöhung des Renteneintrittsalters geben“, versprach Heil.
Weil das mehr Geld kostet, der Beitragssatz aber nicht zu stark steigen soll, bekommt die Sicherung der Rente den Plänen der Ampel zufolge eine zusätzliche Finanzierungsquelle. Der Bund werde ein „Generationenkapital“ aufbauen, um damit Erträge am Kapitalmarkt zu erwirtschaften, erklärte FDP-Chef Lindner. (Siehe Faktenbox „Generationenkapital“)
„Das ist noch nicht die alleinige Lösung für die Herausforderung der langfristigen Finanzierung der Rente“, betonte Lindner. Es sei aber ein Baustein, der einen Unterschied mache. Die Bundesregierung rechnet damit, dass der Rentenbeitrag wegen der alternden Bevölkerung trotzdem von aktuell 18,6 Prozent in den nächsten Jahren auf 22,3 Prozent ansteigt. Ohne die Geldanlage am Kapitalmarkt würde er im Jahr 2045 demnach sogar bis auf 22,7 Prozent steigen.
Bundeskanzler Olaf Scholz bekräftigte die Aussagen von Arbeitsminister Heil in einer Videobotschaft: „Für mich kommen Kürzungen bei der Rente nicht in Betracht“. Der grüne Koalitionspartner zweifelt allerdings an der Stabilisierungswirkung des Generationenkapitals: „Das ist nicht die große Rettung der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagt der rentenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, Markus Kurth.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warf Arbeitsminister Heil auf dem Nachrichtenportal „t-online“ vor, er nehme für die Sicherung des Rentenniveaus „unbegrenzt steigende“ Beiträge in Kauf. Das sei das Gegenteil einer generationengerechten Politik.
Sozialverbänden geht die Stabilisierung des Rentenniveaus nicht weit genug. Nötig sei es, alle Menschen mit einem Rentenniveau von 53 Prozent abzusichern, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Auch die Vorsitzende des Sozialverband Deutschland, Michaela Engelmeier, versichert, „dass ein Rentenniveau von 48 Prozent bei Weitem nicht ausreicht“. Sie fordern, auch Beamte und Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen.
Wenn es nach Heil und Lindner geht, soll das Reformpaket noch vor Sommer vom Bundestag beschlossen werden.
Quellen: Red. / dpa / reuters / afp / ap / epd / kna
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Die Ampel hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Rentenniveau und Rentenbeiträge durch eine „teilweise Kapitaldeckung“ abzusichern. Die FDP nannte dieses Modell damals noch „Aktienrente“ und schlug in ihrem Wahlprogramm 2021 vor, „zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge“ anzulegen.
Von dem ursprünglichen Modell ist nicht viel übriggeblieben, die sogenannte „Aktienrente“ heißt jetzt Generationenkapital und ist von den Bundesministern Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) in der vergangenen Woche als Teil eines Rentenpakets vorgestellt worden.
Der größte Unterschied zum ursprünglichen FDP-Vorschlag liegt darin, dass sich das Generationenkapital nicht aus den Beiträgen der Versicherten speist, sondern aus Schulden. Das Grundkapital des neuen Rentenfonds wird zunächst durch Kredite des Bundes finanziert. Eine Anrechnung bei der Schuldenbremse erfolgt nicht, da der Neuverschuldung ein Kapitalaufbau gegenübersteht.
Eine öffentlich-rechtliche Stiftung soll das Geld verwalten und vor allem gewinnbringend anlegen – unter anderem in Aktien. Die Anlageentscheidungen sollen an die bestehende Stiftung Kenfo übertragen werden. Der Kenfo ist bisher ein Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Er wurde 2017 per Gesetz eingerichtet. Seine Aufgabe wird nun erweitert, um die Rentenkasse möglichst erfolgreich durch Kapitaleinkünfte aufzufüllen.
Damit speist sich die Rentenkasse neben den Beitragszahlungen der Versicherten und den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt aus einer dritten Finanzierungsquelle: den Erträgen am Kapitalmarkt. Bleiben die Erträge aus, müsste der Bund für die Verluste einspringen, also der Steuerzahler.
Bevor der neue Rentenfonds die Rentenkasse aufbessern kann, muss zunächst das Generationenkapital aufgebaut werden. Dazu will der Bund in diesem Jahr zwölf Milliarden Euro bereitstellen. In den folgenden Jahren sollen die Einzahlungen jeweils um drei Prozent anwachsen. Zudem sollen bis 2028 Vermögenswerte des Bundes von 15 Milliarden Euro in den Fonds übertragen werden. Bis Mitte der 2030er Jahre soll so ein Kapitalstock von mindestens 200 Milliarden Euro angehäuft werden.
Ab 2036 sollen daraus erstmals Erträge an die Rentenversicherung fließen, um den Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge zu dämpfen. Vorgesehen sind dann durchschnittliche Ausschüttungen in Höhe von jährlich zehn Milliarden Euro. Diese Ausschüttungen finanzieren nach Berechnungen des Bundesfinanzministerium etwa 0,3 Prozentpunkte des Beitragssatzes, den Versicherte dann weniger bezahlen würden.
Kritiker der teilweise kapitalgedeckten Rentenabsicherung argumentieren, dass selbst bei einer komfortablen finanziellen Ausstattung des Fonds der Effekt für die Stabilisierung des Rentensystems gering ausfallen dürfte. Dies gilt umso mehr, als die Erträge zunächst einmal die Schuldzinsen der für die Einzahlungen notwendigen Kredite abdecken müssten.
Verwiesen wird auch darauf, dass der Kenfo selbst ohne dieses Manko 2022 statt Erträgen einen Milliardenverlust eingefahren hat. 2023 gab es nach den Worten Lindners jedoch bei Kenfo wieder eine Rendite von 11,1 Prozent. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisierte das Generationenkapital als „Wette mit offenem Ausgang: Sicher ist hier nur das Risiko.“
Quellen: Red. / dpa / reuters / afp / ap / epd / kna
Bildquelle: dpa
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Mit dem „Generationenkapital“ will die Bundesregierung in eine teilweise Kapitaldeckung einsteigen. Dies soll der langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und -beitragssatz dienen. Weltweit gibt es viele verschiedene Ansätze, Renten zu sichern. Viele Staaten setzen auf private Altersvorsorge am Aktienmarkt.
In Schweden hat man bereits 1998 eine Aktienrente eingeführt. Das Land ist damit Vorreiter in Europa und auch Vorbild für das ursprüngliche Modell der FDP im Wahlkampf 2021.
Das schwedische Rentensystem stützt sich auf drei Pfeiler: die staatliche Altersrente, die Betriebsrente vom Arbeitgeber und eine am Kapitalmarkt erwirtschaftete Altersvorsorge. 2,5% des Einkommens werden einer Aktienrente zugerechnet, bei der selbst gewählt werden kann, in welchen Fonds das Geld angelegt werden soll. Wenn die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler keine eigene Wahl treffen möchten, wird ihr Geld in einem staatlich ausgewählten Fonds platziert. Die Prämienrente ist für jeden Rentenversicherten verpflichtend.
Nach ähnlichem Muster funktioniert das norwegische Rentensystem. Allerdings werden die Renditen des Staatsfonds in den Haushalt eingespeist und die staatlichen Rentenzuschüsse aus dem Haushalt bezahlt. Damit hängt die Rente nur mittelbar am Aktienhandel. Der norwegische Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt bei 22,1 Prozent. Acht Prozent übernimmt dabei der Arbeitnehmer und 14,1 Prozent der Arbeitgeber. Das Renteneintrittsalter liegt bei 67.
Auch das schweizerische Rentensystem basiert auf drei Säulen: der verpflichtenden gesetzlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der beruflichen Vorsorge in den Pensionskassen und der privaten Vorsorge. Der Beitragssatz der AHV liegt bei 8,7 Prozent. Dieser wird hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Das Renteneintrittsalter ist derzeit auf 65 Jahre festgesetzt. Bei einem vorzeitigen Rentenbezug von zwei Jahren wird die Altersrente um 13,6 Prozent gekürzt. Die Altersvorsorge ist für Arbeitnehmende obligatorisch, wenn sie bei einem Arbeitgeber mindestens 22.050 Franken (ca. 23.000 Euro) verdienen. Die Pensionskassen sind dabei mehrheitlich am Aktienmarkt aktiv.
In Österreich ist die gesetzliche Rente der tragende Pfeiler des Rentensystems. Die Rentenbezüge sind wesentlich höher als in Deutschland. Oft wird das darauf zurückgeführt, dass in Österreich fast alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das Beamtentum wurde fast gänzlich abgeschafft, um die Gleichbehandlung zwischen staatlichen und anderen Angestellten zu ermöglichen. Auch Selbstständige sind in Österreich verpflichtet, ins Rentensystem einzuzahlen.
Die Beiträge zur österreichischen Rentenversicherung („Pensionsversicherung“) betragen 22,8 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte. 12,55 Prozent davon zahlt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmeranteil von 10,25 Prozent wird direkt vom Bruttoentgelt abgezogen. Selbständige tragen die Beiträge in voller Höhe allein. Das Renteneintrittsalter ist in Österreich abhängig vom Geschlecht. Für Männer liegt es bei 65 Jahren. Das Renteneintrittsalter für Frauen wird derzeit von 60 auf 65 Jahre angehoben.
Quellen: Red. / dpa / reuters / afp / ap / epd / kna
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Das Rentenniveau bezieht sich – anders als Beamten-Pensionen – nicht auf das letzte Gehalt vor dem Renteneintritt, sondern auf den Durchschnittslohn, der zum Zeitpunkt des Rentenbezugs in Deutschland gezahlt wird. Es ist eine Rechengröße, wie sich die Renten im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln.
Für Beamte gilt: Sie erhalten nach 40 Dienstjahren in Vollzeit eine Pension von bis zu 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts. Für die Rente sammeln Beschäftigte, abhängig von der Höhe ihres jeweiligen Lohns, während der Dauer ihres Erwerbslebens Rentenpunkte. Der Wert jedes Punkts steigt in der Regel mit der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli. Derzeit beträgt er 37,60 Euro.
Im Gesetz ist die Rede vom „Sicherungsniveau vor Steuern“, das aber nichts über die Höhe einer individuellen Rente sagt. Kerngröße ist die sogenannte Standardrente: Sie entspricht einer Rente nach 45 Beitragsjahren, in denen ein Beschäftigter jedes Jahr genau den Durchschnittslohn verdient und damit 45 Punkte gesammelt hat. Das sind seit 1. Juli 2023 1.692 Euro monatlich. Abzüglich des Krankenkassenanteils der Rentner bleibt netto vor Steuern eine Rente von 1.503,34 Euro.
Für die Jahre 2024 bis 2026 beziffert die Regierung im Gesetzentwurf das Rentenniveau auf jeweils 48 Prozent eines aktuellen Durchschnittslohns. Ab 2027 könnte das Niveau ohne Gegenmaßnahmen aber sinken, auf zunächst 47,8 Prozent und dann 46,9 Prozent 2030. 2035 könnte es bei 45,3 Prozent liegen und 2045 bei nur noch 44,9 Prozent. Das Rentenniveau sinkt, weil mit dem demografischen Wandel auf einen Rentner weniger Beschäftigte kommen, aus deren Beiträgen die Renten gezahlt werden.
Im Gesetz wird festgeschrieben, dass der aktuelle Rentenwert wie bisher jährlich angepasst wird. Hinzugefügt wird laut Entwurf nun: „Dabei soll ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent nicht unterschritten werden.“ Das heißt, die Renten werden jedes Jahr so stark erhöht, dass mindestens dieser Wert erreicht wird – unabhängig davon, ob die Lohnentwicklung und der demografische Wandel dies hergeben.
Durch die Festschreibung des Rentenniveaus können Rentnerinnen und Rentner mit etwas höheren Einkünften rechnen. Eine Rente im Jahr 2040 von 1.500 Euro – berechnet auf der Basis des Jahres 2023 ohne weitere Rentenanpassungen – liege somit um knapp 100 Euro oder sechs Prozent höher, erklärt das Arbeitsministerium.
Quellen: Red. / dpa / reuters / afp / ap / epd / kna
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In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Sie erhalten zusammen derzeit 372 Milliarden Euro Rente. Die Beitragszahlungen der Versicherten reichen schon lange nicht mehr aus, um das Ausgabevolumen zu finanzieren. Deshalb zahlt der Bund jährlich einen Zuschuss zur Rentenversicherung dazu, für das laufende Haushaltsjahr sind 116 Milliarden Euro eingeplant.
Die demografische Entwicklung sorgt zudem dafür, dass die Zahl der Rentenempfänger stärker steigt als die Zahl der Beitragszahler. Das Ausgabevolumen der Rentenversicherung wird deshalb in den kommenden zwanzig Jahren auf über 700 Milliarden Euro ansteigen. Um diese Kosten abzufedern, könnte zum Beispiel das Rentenniveau abgesenkt werden. Aber das will die SPD nicht.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat diese Woche im Bundestag erklärt, dass mit ihm als Kanzler weder das Renteneintrittsalter steigen noch das Rentenniveau sinken werde. „Wir stabilisieren das Rentenniveau langfristig.“ Ob gerecht oder nicht – die Rentenkasse wird durch dieses Versprechen zusätzlich belastet.
Es ist nicht das einzige Wahlversprechen, das der Rentenversicherung zusätzliche Ausgaben auferlegt hat. Zwei Beispiele: Im Wahlkampf 2013 forderte die Union eine Mütterrente und setzte sie in einer Koalition mit der SPD im Sommer 2014 durch. Damit wurde die Erziehungsleistung von Müttern oder Vätern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, mit einem zusätzlichen Rentenpunkt berücksichtigt. Das kostete die Rentenversicherung zuletzt rund 21 Milliarden Euro (2022).
2014 hat die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die „Rente mit 63“ durchgesetzt, also die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können.
Diese Regelung kostet die Rentenversicherung über drei Milliarden Euro – pro Monat. In Anspruch genommen wird die abschlagsfreie Rente von 2,2 Millionen Rentnerinnen und Rentnern.
Die „Rente mit 63“ war ein Herzensanliegen der Sozialdemokraten. Gleichzeitig hat sie ein anderes Problem verstärkt: den Fachkräftemangel. Andrea Nahles, heute Chefin der Bundesagentur für Arbeit, sprach im vergangenen Jahr von der „unseligen Frühverrentungspraxis“ und meinte die zahlreichen Altersteilzeitmodelle in deutschen Unternehmen. An der „Rente mit 63“ wird nicht gerüttelt.
Vorschläge von Vertretern der jüngeren Generation, die Rentenversicherung von dieser Zusatzbelastung zu befreien, werden von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zurückgewiesen. Für ihn ist die „Rente mit 63“ eine Frage des Respekts gegenüber der Lebensleistung von langjährig versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Quellen: Red. / dpa / reuters / afp / ap / epd / kna
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